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    Elektronische AU-Bescheinigung

    Seit Mitte letzten Jahres gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits für die Krankenkassen. Seit dieser Zeit gab es nur noch 2 Ausdrucke der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    (1x Exemplar für den Arbeitgeber, 1x Exemplar für den Patienten).

     

    Seit 01.01.2023 gilt nun die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für den Arbeitgeber!

    Ihre AU wird von der Praxis elektronisch an die Krankenkasse, als auch an den Arbeitgeber übermittelt. Somit ist kein Ausdruck einer AU-Bescheinigung mehr nötig!

     

    Wer innerhalb einer gewissen Übergangsfrist gerne noch einen Ausdruck haben möchte, bekommt diesen natürlich gerne von uns, da es sich auch teilweise bei den Arbeitgebern noch nicht eingespielt hat. Dies wird allerdings nur noch zeitlich begrenzt möglich sein.

    SPRECHZEITEN

    Montag

    08:00 - 11:00 u. 15:30 - 17:30

    Dienstag

    08:00 - 11:00 u. 14:30 - 16:30
    Mittwoch

    08:00 - 11:00
    Donnerstag

    08:00 - 11:00 u. 14:30 - 16:30
    Freitag

    07:00 - 11:00

     

    Die offene Sprechstunde beginnt jeweils um 09:30 Uhr

     

    Und nach Vereinbarung außerhalb der Sprechzeiten

     

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    Dienstag

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    Die offene Sprechstunde beginnt jeweils um 09:30 Uhr

     

    Und nach Vereinbarung außerhalb der Sprechzeiten